Wie der Name bereits sagt, dient die Schutzgebühr in erster Linie dem Schutz der Tiere vor Missbrauch. Sie soll sicherstellen, dass die Vermittlung für Personen, die mit Tieren handeln möchten, unrentabel ist. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass jedes Tier einen Wert hat.
Mit der Schutzgebühr beteiligen Sie sich an den Kosten, die uns für die tierärztliche Untersuchung und Behandlung entstehen. Dazu gehören – je nach Tierart – unter anderem Kotuntersuchungen, Parasitenbehandlungen, Impfungen, die Kennzeichnung sowie insbesondere die Kastration. Dazu zählen auch die Ausgaben für Unterbringung, Futter und Pflege.
Darüber hinaus soll die Schutzgebühr die Versorgung von alten, kranken und verhaltensauffälligen Tieren mit geringeren Vermittlungschancen unterstützen. Die Einnahmen werden solidarisch eingesetzt und sollen helfen, die Kosten für die eher benachteiligten Tiere zu tragen.
Leider sind alleine die Tierarztkosten für ein einzelnes krankes Fundtier von 200 € bis 300 € und mehr keine Seltenheit! Geht man dann noch von den Kastrationskosten beispielshalber für eine Kätzin aus, für die ein Tierarzt nach der tierärztlichen Gebührenverordnung mind. 90,- € verlangen muss und theoretisch bis 270,- € verlangen darf und rechnet noch 60,- bis 80,- € für Standard-Impfungen dazu, ganz abzusehen von Entwurmen, Entflohen und den steigenden Verpflegungskosten, ist die Schutzgebühr wirklich nur symbolisch anzusehen.
Stand: 01.02.2026